Wein aus Italien importieren – das müssen Händler beachten
Verführerisch prickelt der Gedanke an feine italienische Weine für Ihre Kunden schon auf der Zunge. Wäre da nicht der Weinimport. Staubige Papiere, endlose Telefonate und andere Befürchtungen zu europäischer Bürokratie führen in der Vorstellung schnell zu einer trockenen Kehle.
Doch keine Angst: Mit diesem Blogbeitrag und der Unterstützung von Vianello Wines mutiert das gar nicht so riesige Bürokratiemonster „Wein aus Italien importieren“ zu einem zahmen Schoßhündchen. Damit auch Sie sich trauen, Ihren Kunden außergewöhnliche italienische Weine zu Direktimportpreisen anzubieten.
Weinimport: Wie importiere ich Wein richtig?
Lassen Sie uns die Reise beginnen. Wenn Sie Wein aus Italien importieren möchten, dann gibt es im Grunde 4 wesentliche Bereiche zu beachten:
- Steuerrechtliche Fragen: Welche Steuern sind zu beachten?
- Zollrechtliche Fragen und Einfuhrbestimmungen
- Verbraucherrechtliche Fragen: Etikettierung und Verpackung
- Transportbestimmungen
Die 4 Bereiche überschneiden sich ein wenig, doch wir wollen Ihnen anhand dieser Struktur eine möglichst einfache Sicht auf den Import von Wein nach Deutschland geben.
Sie brauchen einen schnellen Überblick über den Bestellvorgang bei Vianello Wines? In folgendem Artikel geben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung was zu beachten ist: Wein aus Italien importieren: Bestellvorgang Step-by-Step
Diese Steuern werden beim Import von Wein nach Deutschland fällig
In Sachen Steuern gilt es 2 verschiedene Steuerarten zu beachten: Die Umsatzsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer und die sogenannte Verbrauchsteuer.
Da Italien und Deutschland zur Europäischen Gemeinschaft gehören, sind viele Formalitäten vereinfacht. Ausnahmeregelungen für spezielle Gebiete innerhalb der EU werden hier nicht betrachtet.
Einfuhrumsatzsteuer für Wein
Gewerblich gelieferte Waren, so auch Wein, werden unversteuert über die innergemeinschaftliche Grenze transportiert. Die Belastung mit der Umsatzsteuer wird beim Weinimport nach Deutschland erst im Zielland vorgenommen. Hierfür sind die Finanzämter zuständig.
Wichtig: Innergemeinschaftliche Lieferungen müssen durch die Unternehmen in ihren Umsatzsteuererklärungen und vierteljährlich in die “Zusammenfassende Meldung” aufgenommen werden.
Das bedeutet, dass Sie als Fachhändler oder sonstiger Importeur zwingend eine Umsatzsteuer – ID benötigen, auch wenn Sie, beispielsweise als Kleinunternehmer, in Deutschland nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen sollten. Diese können Sie ganz einfach online über das Bundeszentralamt für Steuern beantragen, falls Sie noch nicht über eine solche verfügen.
Verbrauchsteuern
Für bestimmte Genussmittel werden in Ländern der EU sogenannte Verbrauchsteuern erhoben. Vielleicht fragen auch Sie sich: Ist Wein eine verbrauchsteuerpflichtige Ware?
In Deutschland und Italien wird auf Stillweine wie beispielsweise italienische Rotweine keine Verbrauchsteuer fällig. Trotzdem sind zollrechtliche Schritte notwendig und müssen Sie als Importeur eine Verbrauchsteuernummer haben. Für Schaumweine gelten andere Regelungen.
Die Verbrauchsteuernummer können Sie beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Dabei gibt es pro Unternehmen als sogenannter „Steuerlagerinhaber“ eine Verbrauchsteuernummer, unabhängig von der Art der Waren.
Pro „Steuerlager“, also dem Standort, wo Sie die Weine lagern, gibt es jeweils eine weitere Verbrauchsteuernummer. Wenn Sie also mehrere Filialen betreiben, benötigen Sie ggf. auch mehrere dieser Steuernummern. Als Einzelhändler sind Sie „registrierter Empfänger“ der Waren und Ihre „Steuerlager“ die „Empfangsorte“.
Klingt kompliziert? Keine Panik. Unser Backoffice berät Sie gerne.
Und wenn Sie keine Lust auf diese Formalitäten haben oder aus anderen Gründen über keine eigene Verbrauchsteuernummer verfügen, gibt es eine alternative Lösung: Vianello Wines kann Ihnen Transportpartner vermitteln, die für Sie diesen Service übernehmen. Kontaktieren Sie uns hierfür gern.
Steuern und Abgaben bei italienischen Schaumweinen und Spirituosen
Anders als bei Stillweinen wird auf Schaumweine und Spirituosen in Deutschland eine Verbrauchsteuer erhoben. Diese ist von Ihnen als Händler, also in dem Fall dem Empfänger, zu entrichten. Hierfür müssen Sie jeweils bis zum 10. Tag des folgenden Monats eine Steueranmeldung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben. Die Steuer ist dann bis zum 5. Tag des zweiten Monats, der auf die Steuerentstehung folgt, zu zahlen.
Beachten Sie, dass es steuerlich einen Unterschied gibt zwischen Perlweinen, italienisch „Frizzante“ und Schaumweinen, italienisch „Spumante“. Die Verbrauchsteuer wird nur bei Produkten mit der Bezeichnung Spumante fällig, nicht bei Frizzante!
Wenn Sie daher besonders Wert auf günstige Produkte für Ihre Endkunden legen, können Sie italienische Perlweine – „Frizzante“ importieren. Über Vianello Wines erhalten Sie beispielsweise leckere Proseccos Frizzante, wie den Prosecco Conte Mangesa oder den Prosecco Frizzante Doc.
Für weitere Fragen zum Thema “Steuern” kontaktieren Sie uns gern.
Zollrechtliche Fragen beim Import von Wein nach Deutschland: Einfuhrbestimmungen und notwendige Dokumente
Die erforderlichen Zollbegleitdokumente für Ihre Lieferung stellt Ihnen das jeweilige Weingut zur Verfügung. Hierfür benötigen die Winzer die Angabe Ihrer Verbrauchsteuernummer.
Denken Sie daran, dass Sie für die Zu- und Abgänge Ihrer importierten Weine ein Belegheft führen müssen. Die Einfuhr von Wein unter Steueraussetzung, wie das europäische Prozedere in Bürokratiedeutsch heißt, erfordert ein e-VD, ein Elektronisches Verwaltungsdokument. Das entsprechende Verfahren hierzu nennt sich EMCS (Excise Movement Control System).
Als importierender Händler im Rahmen der Einfuhr von Wein nach Deutschland sind Sie „Zertifizierter Empfänger“ und können verbrauchsteuerpflichtige Waren aus Italien als EU-Mitgliedsstaat empfangen. Die Winzer gelten bei der Ausfuhr von Wein als „Zertifizierter Versender“.
Die Bewilligungen hierfür können beim jeweils zuständigen Hauptzollamt beantragt werden, siehe auch Thema Verbrauchsteuern. Im Zuge der schriftlichen Erteilung der Erlaubnis vergibt der Zoll die Verbrauchsteuernummer. In Verbindung mit einem Elster-Zertifikat zählt die Verbrauchsteuernummer zu den Zugangsvoraussetzungen zur kostenfreien Internet EMCS-Anwendung (IEA) des Zolls.
Treten Sie gern mit uns in Kontakt, wenn sie zusätzliche zollrechtliche Fragen beim Import von Wein haben.
Verbraucherrechtliche Fragen und Verpackung
Beim Import von Wein nach Deutschland gelten grundsätzlich auch lebensmittelrechtliche Vorschriften. Sie müssen demnach als Importeur sicherstellen, dass die importierte Ware den jeweiligen Lebensmittelvorschriften entspricht. Allerdings müssen Sie dies nicht selbst überprüfen, sondern können es mit vorhandenen Zertifikaten nachweisen.
Genau deshalb ist der Weinimport nach Deutschland mit Unterstützung von Vianello Wines so praktisch, denn unsere Weingüter kennen die Rechtslage und können Sie mit allen notwendigen Unterlagen versorgen.
LUCID -Verpackungsverordnung
In Deutschland gilt die Verpackungsverordnung für alle Importeure.
Deshalb benötigen Sie eine sogenannte LUCID Lizenz für das deutsche Entsorgungssystem von Verpackungen. Diese können Sie entweder selbst beantragen oder Sie nutzen hierfür den Service von Vianello Wines.
Etikettierung rechtssicher gestalten
Auch für die Etikettierung gibt es spezielle Vorschriften in Bezug auf die notwendigen Angaben. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Alkoholgehalt, Inhaltsmenge, verantwortlichem Abfüller und Allergeninformationen.
Über diese Vorschriften müssen Sie sich beim Import von Wein nach Deutschland über Vianello Wines keine Gedanken machen, denn unsere Weingüter kennen diese und Sie können sich darauf verlassen, dass alle unsere Produkte rechtssicher etikettiert sind.
Weinimport Transport – sicher ist sicher
Kommen wir zum Schluss noch kurz auf den Transport zu sprechen.
Denn schließlich müssen Ihre Weine ja auch den langen Weg nach Deutschland überstehen. Gerne vermitteln wir Ihnen eine zuverlässige Spedition.
Besonders wichtig beim Transport ist, dass die Ware sicher verpackt ist und die Paletten stabil gepackt werden. Bei Vianello Wines achten wir schon im Zuge der Bestellung für die Import-Logistik darauf, dass sich aus den georderten Mengen stabile Paletten packen lassen. So können Sie sicher sein, dass im Normalfall alle Ware heil bei Ihnen ankommt.
Falls Sie jetzt Lust haben, köstliche italienische Weine zu importieren und dabei maximale Unterstützung wünschen, dann kontaktieren Sie uns hier und lassen Sie uns zusammen schauen, mit welchen Produkten Sie Ihre Kunden begeistern.
FAQ
F: Ist Wein eine verbrauchsteuerpflichtige Ware?
A: In Deutschland sind Stillweine (also Rotwein, Weißwein und Rosé) sowie Perlweine mit einem niedrigen Kohlensäuregehalt nicht verbrauchsteuerpflichtig. Es gibt aber eine Verbrauchssteuer auf Sekt und Schaumweine. Als gewerblicher Importeur benötigen Sie aber in jedem Fall eine Verbrauchsteuernummer, da die Einfuhr von Wein und Spirituosen beim Zollamt gemeldet werden muss.
F: Wann darf importiert werden?
A: Waren dürfen importiert werden, wenn alle zollrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Dazu gehören die Beantragung einer Verbrauchsteuernummer und eine Umsatzsteuer-ID. Außerdem benötigen Sie beim gewerblichen Import von Waren einen Gewerbeschein. Wie Sie Wein aus Italien importieren, erfahren Sie im obenstehenden Beitrag.
F: Darf ich Wein und Spirituosen direkt aus Italien importieren, auch wenn ich über keine eigene Verbrauchsteuernummer verfüge?
A: Ja, das ist möglich, denn Vianello Wines kann Sie mit einer Speditionsfirma zusammen bringen, die sich um diesen Part kümmert.
F: Was sind Zollgebühren?
A: Zollgebühren setzen sich je nach Fall aus verschiedenen Steuern und Abgaben zusammen. Es muss nach Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer und dem Zollsatz unterschieden werden. Zoll wird nur auf Waren außerhalb der EU erhoben, innerhalb der EU können jedoch Verbrauchsteuern fällig werden. Auch die Einfuhrumsatzsteuer gehört zu den Zollgebühren.
F: Wie viel darf man zollfrei nach Deutschland einführen?
A: Es ist zu unterscheiden, ob Sie Waren gewerblich oder für Ihren privaten Verbrauch einführen möchten, ob Sie Waren aus EU Ländern oder außerhalb der EU einführen und um welche Waren es sich handelt. Bei Genussmitteln wie Alkohol gibt es auch für die private Einfuhr innerhalb der EU Reisefreimengen, da hier Verbrauchsteuern fällig werden. Bei anderen Waren gibt es für die private Einfuhr eine Wertgrenze von 300 Euro bzw. 430 Euro bei Flug- und Seereisen. Zollfrei können aus Drittländern Waren im Wert von 150 Euro eingeführt werden, allerdings betrifft das nur den Zollsatz, nicht die Verbrauchsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer.
F: Welche Mengenbeschränkungen gelten für die private Einfuhr von Wein und Spirituosen nach Deutschland innerhalb der EU?
Wenn Sie privat Wein oder Spirituosen einführen möchten, gibt es innerhalb der EU Richtlinien. Danach dürfen Sie maximal 60 Liter Schaumwein einführen. Für Stillwein gilt die Richtlinie von 90 Litern. Bei Spirituosen dürfen maximal 10 Liter eingeführt werden. Die Mengengrenzen gelten nicht additiv, sondern als entweder / oder.
F: Sie brauchen Unterstützung bei der Einfuhr von Wein nach Deutschland?
Hier haben wir zusammengefasst, wie Vianello Wines Sie aktiv beim Import von Wein aus Italien unterstützt: Weinimport-Logistik: Unsere Serviceleistungen.
Sie haben weitere Fragen zum Import von Weinen aus Italien? Kontaktieren Sie uns gern: